CE-Kennzeichnung: Erklärung des Herstellers verstehen
Kennzeichnung statt Qualitätszertifikat
CE ist kein unabhängiges Qualitätssiegel. Der Begriff „CE-Zertifikat“ beschreibt die Kennzeichnung daher ungenau.
Kennzeichnung statt Qualitätszertifikat
CE ist kein unabhängiges Qualitätssiegel. Der Begriff „CE-Zertifikat“ beschreibt die Kennzeichnung daher ungenau.
Verantwortung des Herstellers
Mit CE erklärt der Hersteller die Einhaltung der geltenden EU-Anforderungen. Grundlage sind Konformitätsbewertung, technische Unterlagen und EU-Konformitätserklärung. CE bedeutet nicht, dass die EU jede Leuchte zugelassen hat.
EU/EWR und Schweiz unterscheiden
Im EU/EWR-Markt ist CE erforderlich, wenn die einschlägigen Vorschriften es verlangen. Für elektrische Niederspannungserzeugnisse in der Schweiz besteht keine allgemeine CE-Pflicht; schweizerische Sicherheits- und Konformitätsanforderungen gelten dennoch.
Anwendbare Vorschriften bestimmen
Je nach Leuchte sind etwa Niederspannungs-, EMV- und RoHS-Vorschriften relevant; bei Funktechnik auch die Funkanlagenrichtlinie. Welche Anforderungen und Bewertungsverfahren gelten, hängt vom Produkt ab. CE belegt nicht automatisch eine unabhängige Prüfung.
Angaben beim Kauf prüfen
Achten Sie auf eine eindeutig identifizierbare Leuchte, Herstellerangaben, Sicherheitsinformationen und Montageanleitung. Bei Zweifeln fragen Sie nach der EU-Konformitätserklärung.
CE ist keine pauschale Sicherheitsgarantie
Die Kennzeichnung ersetzt weder bestimmungsgemäßen Gebrauch noch korrekte Installation. Beachten Sie die dokumentierten Einsatzbedingungen. Behördliche Informationen erklären die Pflichten hinter CE.
Offizielle und technische Quellen: single-market-economy.ec.europa.eu · europa.eu · esti.admin.ch
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